Korrektur von Verletzungen und Fehlbildungen des Auges
Fehlbildungen des Auges, wie etwa eine fehlende oder unvollständige Iris, können auf verschiedenste Weise kosmethisch korrigiert werden:
Zum einen besteht nach wie vor noch die Möglichkeit, zur Korrektur Scleralschalen, d. h., einwandige Glasaugen beim Glasaugenbläser anfertigen zu lassen.
Zum anderen gibt es bereits seit vielen Jahren schon die Möglichkeit, vom Augenoptiker handbemalte Irislinsen anpassen zu lassen.
Hierbei handelt es sich um flexible, auch weiche, Kontaktlinsen, die auf der Innenseite, also der dem Auge zugewandten Seite, schwarz sind.
Die andere Seite wird bemalt.
Sie enthält ein vollständiges Auge: In der Mitte die Pupille, um diese herum befindet sich die Iris.
Handbemalte Irislinsen bedürfen einer Verordnung durch den Augenarzt und einer Anpassung durch den Augenoptiker.
Mit letzterem wird auch die gewünschte Augenfarbe abgesprochen.
Die Linse selbst wird derzeit ausschließlich in Italien angefertigt.
In bestimmten Fällen, bei bestimmten Diagnosen, werden handbemalte Irislinsen durch die Krankenkasse übernommen und ähnlich wie Augenprothesen behandelt, d. h. erstattet.
Erkundigen Sie sich bitte daher bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Übernahme möglich ist, da diese Linsen nicht ganz billig sind.
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